Newsletter Ausgabe 12/2018

Am 19. November 2018 hat die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands in ihrer Sitzung die neue Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG-DVO) beschlossen. Die Inkraftsetzung ist zum 1. März 2019 beabsichtigt.

Hintergrund ist, dass die bisherige KDO-DVO gemäß § 57 Abs. 5 KDG längstens bis zum 30.06.2019 in Kraft bleibt, sodass eine Anpassung der bisherigen Durchführungsverordnung an das KDG erforderlich war.

Jede Einrichtung sollte bereits jetzt prüfen, welche Auswirkungen die Neuregelungen z.B. auf das bereits erstellte Datenschutzkonzept haben wird.

Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz in der Fassung des Beschlusses der Vollversammlung vom 19.11.2018