Verfahrensmeldung nach § 3a KDO

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Das Formular bitte vollständig ausfüllen und für die eigene Akte ausdrucken. Hierfür kann der Button "Formular drucken" im Dokument verwendet werden. Anschließend die Meldung über den Button "Per E-Mail senden" an den Diözesandatenschutzbeauftragten der norddeutschen Bistümer senden.