Tätigkeitsbericht

 

Der Diözesandatenschutzbeauftragte erstattet den Bischöfen alle drei Jahre einen Tätigkeitsbericht (§ 17 Abs. 3 KDO).

Er enthält eine Darstellung der Rechtsentwicklung der zurückliegende Jahre und gibt gegebenenfalls auch Hinweise dazu, ob die Schaffung weiterer Normen zum Schutz des Informationellen Selbstbestimmungsrechts erforderlich oder zumindest wünschenswert ist. Er benennt Schwerpunktthemen der letzten Jahre und zählt eine Vielzahl von Einzelfällen auf, die für die Praxis bedeutsam waren. Er soll auch eine Darstellung der wesentlichen Entwicklungen im nichtkirchlichen Bereich enthalten.

 

Frühere Berichte wurden nicht veröffentlicht. Sie wurden lediglich von den bischöflichen Behörden (Generalvikariaten, Ordinariaten) an innerkirchliche Dienststellen weitergegeben. In Absprache mit den Bistümern wurden auch die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer im Tätigkeitsbereich des Berichterstatters informiert. Im Zuge der Angleichung an das europäische Recht wird nunmehr zum ersten Mal ein Bericht des Diözesandatenschutzbeauftragten der norddeutschen Bistümer an dieser Stelle jedermann zugänglich gemacht. Aus organisatorischen Gründen umfasst dieser einen Zeitraum von sechs Jahren.

 

» Tätigkeitsbericht 2004 - 2009 470KB