Das Datenschutzrecht der katholischen Kirche im Erzbistum Hamburg*

Schriftgröße wählen:
A  A+ A++ 


Codex Iuris Canonici (CIC)

Erzbistum Berlin

Erzbistum Hamburg

Bistum Hildesheim

Bistum Magdeburg

Bistum Osnabrück

Offizialat Vechta


Druckansicht




Zum Betrachten von PDF-Dateien benötigen Sie den Adobe Reader


Allgemeine Vorschriften:
 
  Das neue kirchliche Datenschutzrecht
  Anordnung über den kirchlichen Datenschutz – KDO – in der Erzdiözese Hamburg  
  Verordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) in der Erzdiözese Hamburg  
       
Bereichsspezifische Vorschriften:  
Archivwesen Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der Katholischen Kirche
  Grundsätze zur Nutzung gesperrten kirchlichen Schrift- und Dokumentationsgutes aufgrund von Sondergenehmigungen  
  Empfehlung der Deutschen Bischofskonferenz zur Vervielfältigung von Pfarrmatrikeln und kirchlichen Archivalien  
Datensicherheit Richtlinien zum Einsatz von Arbeitsplatzcomputern in der Diözese Osnabrück*
  Datenschutz bei der Übermittlung personenbezogener Daten über Telefaxgeräte*
Friedhöfe Ordnung zum Schutz von personenbezogenen Daten bei Friedhöfen in kirchlicher Trägerschaft in der Diözese Osnabrück*
Internet Pfeil Untersagung des Einsatzes von Google Analytics download
Krankenhäuser Ordnung zum Schutz von Patientendaten in katholischen Krankenhäusern in der Diözese Osnabrück*
Meldewesen Erläuterung zur Anordnung über das kirchliche Mel-dewesen (KMAO) - Neufassung
  Anordnung über das kirchliche Meldewesen – KMAO in der Erzdiözese Hamburg  
Schulen Anordnung zum Schutz personenbezogener Daten in katholischen Schulen in freier Trägerschaft in der Diözese Osnabrück*
Sozialdaten Anordnung über den Sozialdatenschutz in der freien Jugendhilfe in kirchlicher Trägerschaft
  Sozialdatenschutz in der freien Jugendhilfe in der katholischen Kirche  

* Die vom Bistum Osnabrück vor Errichtung des Erzbistums Hamburg erlassenen Vorschriften zum Datenschutz gelten gemäß Art. 11 des Konkordatsvertrages über die Errichtung von Erzbistum und Kirchenprovinz Hamburg vom 22. September 1994 bis zu einer Neuregelung durch das Erzbistum Hamburg fort. Um welche Vorschriften es sich dabei im Einzelnen handelt, ist dem Kirchlichen Amtsblatt für die Erzdiözese Hamburg vom 15. Dezember 1995, Band 1, Nr. 14, Art. 153, Seite 140 und vom 17. Januar 1996, Band 2, Nr. 1, Art. 14, Seite 15 zu entnehmen.