Datenschutz geht jeden an!
Über jeden Menschen sind an einer Vielzahl von Stellen Daten gespeichert.
Auch die Kirche benötigt Daten über ihre Mitglieder, um ordnungsgemäß
arbeiten zu können (z.B. Pfarrkartei, Kindergarten-, Schul- und Krankenhausverwaltung,
Personalverwaltung, etc.). Andererseits hat jeder das Recht, seine Intimsphäre
zu schützen. Der Datenschutz schafft den notwendigen Ausgleich zwischen
diesen widersprüchlichen Interessen und gibt somit Auskunft darüber,
wer, was, wann und bei welcher Gelegenheit über wen wissen darf.
Das Recht auf Datenschutz als Teil der christlichen Wertordnung
Die Katholische Kirche hat bereits 1983 mit dem neuen Kirchenrecht, dem Codex
Iuris Canonici (CIC) ein Fundamentalrecht auf Datenschutz geschaffen. Zu den
anerkannten Rechten der Christgläubigen gehört seitdem auch der Schutz
der Intimsphäre. Can. 220 CIC lautet:
"Niemandem ist es erlaubt, den guten Ruf,
den jemand hat, rechtswidrig zu schädigen und das Recht irgendeiner Person
auf Schutz der eigenen Intimsphäre zu verletzen."
Wie alle Bestimmungen des CIC hat dieser Grundsatz nicht nur juristische Bedeutung,
sonder nimmt auch Anteil am Menschenbild der Kirche. Jeder soll die Möglichkeit
haben, seinem Gewissen zu folgen und entsprechend zu handeln. Hierfür ist
der Schutz der Intimsphäre wesentliche Voraussetzung. Für die Kirche
ist das nicht neu. So hat das Beicht- und Seelsorgegeheimnis bereits eine lange
Tradition. Im Zeitalter der Informations- und Kommunikationstechnik reicht das
allein aber nicht mehr aus.
Der Diözesandatenschutzbeauftragte der norddeutschen Bistümer
Seit dem 1. Januar 1992 gibt es einen gemeinsamen hauptamtlichen Datenschutzbeauftragten
für die norddeutschen Bistümer.
Dieser war zunächst für die Bistümer Hildesheim, Osnabrück
und den oldenburgischen Teil des Bistums Münster zuständig. Mit Gründung
des Erzbistums Hamburg hat er auch dort die Aufgabe der Datenschutzkontrolle
übernommen.
Seit dem 1. Mai 1996 ist er auch für das Erzbistum Berlin und seit dem
1. März 2006 auch für das Bistum Magdeburg zuständig.
| Name: |
|
Lutz Grammann |
| Geburtsjahr/Ort: |
1952 |
Düsseldorf |
| Werdegang: |
1973 |
Abitur in Düsseldorf |
| |
1973-78 |
Studium der Rechtswissenschaft und I. Jur. |
| |
1979-81 |
Anwaltstätigkeit in Moers und Düsseldorf, Schwerpunkt: Verwaltungsrecht |
| |
1981-91 |
Datenschutzbeauftragter der norddeutschen Bistümer |
Ihm zur Seite stehen die Datenschutzreferenten in den (Erz-)bischöflichen
Generalvikariaten:
| Erzbischöfliches Ordinariat Berlin: |
Agnes Ballhause |
Niederwallstr. 8-9, 10117 Berlin |
| Erzbischöfliches Generalvikariat Hamburg: |
Uwe Christian Möller |
Danziger Str. 52a, 20099 Hamburg |
| Bischöfliches Generalvikariat Hildesheim: |
Dirk de Lorenzo |
Domhof 18-21, 31134 Hildesheim |
| Bischöfliches Generalvikariat Osnabrück: |
Wolfgang Jäckel |
Dom Medien GmbH> Kleine Domsfreiheit 23, 49074 Osnabrück |
| Bischöflich Münstersches Offizialat in Vechta i.O.: |
Ulrike Hintze |
Bahnhofstr. 6, 49377 Vechta |