Neue Fundraisingordnung im Bistum Hildesheim

Die Fundraisingordnung vom 1. Juli 2004 ist mit Erlass der neuen Anordnung über das kirchliche Meldewesen (KMAO) außer Kraft getreten. Die mit ihr verfolgten Ziele bestehen jedoch weiter fort. Aus diesem Grund hat Bischof Trelle nunmehr eine neue Fundraisingordnung erlassen, die gegenüber dem alten Recht nur wenige Änderungen enthält.

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Mitarbeitervertretung und Datenschutz

Am 8. März 2006 hat der Diözesandatenschutzbeauftragte vor Mitgliedern der diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertreter im Erzbistum Hamburg einen Vortrag gehalten. Dieser liegt jetzt auch als PDF-Datei zum Download vor.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Lutz Grammann jetzt auch Diözesandatenschutzbeauftragter für das Bistum Magdeburg


Der Tätigkeitsbereich des Diözesandatenschutzbeauftrtagten der norddeutschen Bistümer wurde erweitert. Mit Wirkung ab dem 1. März 2006 hat der Magdeburger Bischof Dr. Gerhard Feige Lutz Grammann auch zum Datenschutzbeauftragten für sein Bistum bestellt.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Neu: Elektronisches Formular zur Abgabe der Meldung nach § 3a KDO


Dienststellen und Einrichtungen der Katholischen Kirche sind verpflichtet, Verfahren automa-tisierter Verarbeitungen an den zuständigen Diözesandatenschutzbeauftragten zu melden (§ 3a KDO). Hierzu ist das Muster zu Zi. I KDO-DVO zu verwenden. Bisher konnte dieses For-mular nur handschriftlich ausgefüllt und anschließend versandt werden. Für die Dienststellen und Einrichtungen in den norddeutschen Bistümern besteht nunmehr die Möglichkeit, die Meldung elektronisch, mit einem pdf-Formular zu erstellen und für die eigene Dokumentation ausdrucken zu lassen sowie an den Diözesandatenschutzbeauftragten zu senden. Erforderlich hier ist allerdings der Acrobat Reader, der von der Homepage der Firma Adobe kostenlos he-runtergeladen werden kann. Das Meldeverfahren wird dadurch wesentlich beschleunigt.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Neue Anordnung über das kirchliche Meldewesen - KMAO


Die seit 1978 geltende Meldewesenanordnung der Katholischen Kirche wurde reformiert. Auf Empfehlung der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz haben die deutschen Di-özesen einheitlich eine neue, meist seit Jahresbeginn in Kraft gesetzte Meldewesenanordnung erlassen.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Vortrag von Lutz Grammann „Einführung in Datenschutz und Haftungsrecht – Fragen aus
dem Klinikalltag“


Lutz Grammann hat am 27. September 2005 auf einer Managementtagung des Bundesverbandes für Stationäre Suchtkrankenhilfe e.V. in Kassel einen Vortrag zum Thema „Einführung in Datenschutz und Haftungsrecht“ gehalten.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Datenschutzseminar für Betriebsbeauftragte in Krankenhäusern


Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und die TüV-Akademie Rheinland bieten jetzt gemeinsam Fortbildungsveranstaltungen an, die speziell das Datenschutzrecht der Katholi-schen Kirche zum Gegenstand haben. Den Anfang macht das Seminar „Datenschutz in katho-lischen Krankenhäusern, das an drei verschiedenen Orten (Hannover, Köln, München und Stuttgart) angeboten wird. Es richtet sich vor allem an die Betriebsbeauftragten in katholi-schen Krankenhäusern. Die Veranstaltungen dauern jeweils zwei Tage und informieren so-wohl über die auftretenden Rechtsfragen (1. Tag), wie auch die technisch-organisatorischen Probleme (2. Tag). Hierfür stehen erfahrene Referenten zur Verfügung.

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Neue Arbeitshilfe zum „Datenschutz der Katholischen Kirche“

In der vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz herausgegebenen Reihe „Arbeitshilfen“ ist nun als Band 190 ein Textabdruck der neuen KDO und der KDO-DVO erschienen. Die Broschüre enthält weiterhin ein Vorwort, eine kurze Einführung und eine Liste der Fundstellen der Veröffentlichungen in den einzelnen Bistümern.
Interessenten können die Schrift anfordern beim:
Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz
- Referat für Öffentlichkeitsarbeit –
Postfach 29 62
53019 Bonn
oder per Fax unter 0228 / 103-330
oder per Email unter gd@dbk.de

Einzelexemplare können kostenlos bezogen werden. Bei Bestellung mehrerer Exemplare bittet der Herausgeber um die Erstattung des Selbstkostenpreises, zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Neues Schulgesetz in Kraft getreten

Im Hinblick auf die schulrechtlichen Änderungen im Land Niedersachsen haben die Bischöfe von Hildesheim, Osnabrück und der Bischöfliche Offizial von Vechta ein neues Schulgesetz erlassen.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Fundraisingordnung des Bistums Hildesheim in Kraft getreten

Als erste deutsche Diözese hat das Bistum Hildesheim eine Rechtsgrundlage für die Durchführung von Fundraisingmaßnahmen geschaffen. Die „Anordnung zum Schutz personenbezogener Daten bei der Durchführung von Fundraisingmaßnahmen im Bistum Hildesheim – FundrO – hat das Ziel, weitere Möglichkeiten der Finanzierung zu eröffnen und die Betroffenen dabei vor unkontrolliertem „Wildwuchs“ zu schützen. Hierzu wurde eine Meldepflicht für geplante Maßnahmen und eine zentrale Koordinierungsstelle (Fundraisingbüro Goslar) geschaffen.

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Offizialat Vechta erlässt Anordnung zum Sozialdatenschutz in der Jugendhilfe

Das Offizialat Vechta ist einer Empfehlung der Deutschen Bischofskonferenz gefolgt und hat eine „Anordnung über den Sozialdatenschutz in der freien Jugendhilfe in kirchlicher Trägerschaft“ erlassen. Damit gilt eine Reihe von Vorschriften des Sozialgesetzbuchs nun auch für die betroffenen kirchlichen Einrichtungen im Offizialatsbezirk.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- UIMC: Neuer Anbieter für Low-Budget-Seminare

Die Unternehmensberatung UIMC (Unternehmens- und Informations-Management Consul-tants) hat dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) mitgeteilt, dass sie in der Lage sei, eine umfangreiche Palette von Dienstleistungen im Datenschutz anzubieten. Hierzu gehöre die Datenschutzberatung, die externe Bestellung zu betrieblichen Datenschutzbeauftragten, die Durchführung anerkannter Zertifizierungsverfahren sowie die Aus- und Fortbildung interner betrieblicher Datenschutzbeauftragter. Zurzeit werden Seminare zum Datenschutz im Krankenhaus und zur IT-Sicherheit angeboten. Die Preise liegen zwischen 145,00 und 295,00 EUR zzgl. MWSt pro Teilnehmer. Hierin sind die Verpflegung und Arbeitsmaterial, nicht jedoch etwaige Übernachtungskosten inbegriffen.
Weitere Informationen unter http://www.uimc.de

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Telefonseelsorge im Internet – Aber sicher!

Sichere Kommunikation im Internet? Bisher nur ein Traum! Die kirchliche Telefonseelsorge im Internet hat es dank der Arbeiten von Herrn Wenzel geschafft, diesen Traum Wirklichkeit werden zu lassen. Wollen sie ihren Surfern ebenfalls diese Sicherheit bieten, dann können sie das Konzept der Telefonseelsorge übernehmen und sogar im Rahmen eines Open-Source-Projekts an der Weiterentwicklung mitarbeiten.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gemeinsame Entschließung der Datenschutzbeauftragten der katholischen Kirche und der EKD zur Einsichtnahme der Kranken- und Pflegekassen in Patientenakten und Pflege-dokumentationen

Immer häufiger verlangen Kranken- und Pflegekassen Einsicht in Patientenunterlagen, um Abrechnungen der Leistungserbringer überprüfen zu können. Oftmals wird auch die Bezah-lung der Rechnung davon abhängig gemacht. Datenschützer haben diese Praxis kritisiert. Durch die gemeinsame Entschließung wird nun auch für kirchliche Krankenhäuser Klarheit geschaffen.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Neue Website geht ans Netz

"Was lange währt, wird endlich gut.", sagt der Volksmund. Seit heute liegt diese Website in optisch und inhaltlich völlig veränderter Form vor. Die Neugestaltung wurde von der Bern-ward Mediengesellschaft in Hildesheim durchgeführt. Für die Inhalte ist weiterhin der Diözesanbeauftragte für die norddeutschen Bistümer verantwortlich. Es gibt viel Neues zu entdecken: Schauen sie sich die neue KDO und KDO -DVO an. Die Seiten "Wir über uns" und "Frequently Asked Questions" wurden komplett überarbeitet und der Themenbereich neu gestaltet.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Datenschutzbeauftragter der bayerischen Diözesen veröffentlicht Merkblatt zum Sozialdatenschutz

Einige Diözesen haben bereits auf Empfehlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) die "Anordnung über den Sozialdatenschutz in der freien Jugendhilfe in kirchlicher Trägerschaft" erlassen. Welche Folgen das hat und welche Vorschriften dabei zu beachten sind, wird in einem Merkblatt erklärt, das der Diözesandatenschutzbeauftragte für die bayeri-schen Diözesen, Herr Fischer, im Auftrag der Konferenz der Datenschutzbeauftragten der katholischen Kirche Deutschlands erstellt hat.

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Das Virtuelle Datenschutzbüro jetzt mit eigener Literatur und Urteilsdatenbank

Ein neues wichtiges Service-Angebot des Virtuellen Datenschutzbüros ist jetzt ans Netz ge-gangen: Eine Literatur- und Urteilsdatenbank, in der vor allem Aufsätze aus den bekannten Fachzeitschriften zum Datenschutz (DuD, RdV, C&R, etc.) enthalten sind. Die Datenbank ist in das Schlagwortsystem einbezogen, so dass eine schnelle Auffindbarkeit gewährleistet ist. Darüber hinaus sind die Einträge auch über den Quicklink "Literatur" des jeweiligen Schlag-wortes erreichbar.

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Neue Anordnung über den kirchlichen Datenschutz in Kraft getreten

Die Anpassung der katholischen Kirche an die neuen Datenschutzstandards der Europäischen Datenschutzrichtlinie und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes ist perfekt. Auf Empfehlung der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz haben die Nordbistümer die neue Anordnung über den kirchlichen Datenschutz - KDO - am 1. Oktober (Berlin), am 1. November (Hamburg, Hildesheim und Osnabrück) sowie am 1. Dezember (Offizialat Vechta) dieses Jahres in Kraft gesetzt. Gleichzeitig ist auch eine neue Ausführungsverordnung, die KDO-DVO veröffentlicht worden.

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------





Meldungen