Neue Fundraisingordnung im Bistum
Hildesheim
Die Fundraisingordnung vom 1. Juli 2004 ist mit Erlass der neuen Anordnung über
das kirchliche Meldewesen (KMAO) außer Kraft getreten. Die mit ihr verfolgten
Ziele bestehen jedoch weiter fort. Aus diesem Grund hat Bischof Trelle nunmehr
eine neue Fundraisingordnung erlassen, die gegenüber dem alten Recht nur
wenige Änderungen enthält.
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Mitarbeitervertretung und Datenschutz
Am 8. März 2006 hat der Diözesandatenschutzbeauftragte vor Mitgliedern
der diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertreter im Erzbistum
Hamburg einen Vortrag gehalten. Dieser liegt jetzt auch als PDF-Datei zum
Download vor.
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Lutz Grammann jetzt auch Diözesandatenschutzbeauftragter für das
Bistum Magdeburg
Der Tätigkeitsbereich des Diözesandatenschutzbeauftrtagten der norddeutschen
Bistümer wurde erweitert. Mit Wirkung ab dem 1. März 2006 hat der
Magdeburger Bischof Dr. Gerhard Feige Lutz Grammann auch zum Datenschutzbeauftragten
für sein Bistum bestellt.
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Neu: Elektronisches
Formular zur Abgabe der Meldung nach § 3a KDO
Dienststellen und Einrichtungen der Katholischen Kirche sind verpflichtet, Verfahren
automa-tisierter Verarbeitungen an den zuständigen Diözesandatenschutzbeauftragten
zu melden (§ 3a KDO). Hierzu ist das Muster zu Zi. I KDO-DVO zu verwenden.
Bisher konnte dieses For-mular nur handschriftlich ausgefüllt und anschließend
versandt werden. Für die Dienststellen und Einrichtungen in den norddeutschen
Bistümern besteht nunmehr die Möglichkeit, die Meldung elektronisch,
mit einem pdf-Formular zu erstellen und für die eigene Dokumentation ausdrucken
zu lassen sowie an den Diözesandatenschutzbeauftragten zu senden. Erforderlich
hier ist allerdings der Acrobat Reader, der von der Homepage der Firma Adobe
kostenlos he-runtergeladen werden kann. Das Meldeverfahren wird dadurch wesentlich
beschleunigt.
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Neue Anordnung
über das kirchliche Meldewesen - KMAO
Die seit 1978 geltende Meldewesenanordnung der Katholischen Kirche wurde reformiert.
Auf Empfehlung der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz haben die
deutschen Di-özesen einheitlich eine neue, meist seit Jahresbeginn in Kraft
gesetzte Meldewesenanordnung erlassen.
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Vortrag von Lutz Grammann „Einführung
in Datenschutz und Haftungsrecht – Fragen aus
dem Klinikalltag“
Lutz Grammann hat am 27. September 2005 auf einer Managementtagung des Bundesverbandes
für Stationäre Suchtkrankenhilfe e.V. in Kassel einen Vortrag zum
Thema „Einführung in Datenschutz und Haftungsrecht“ gehalten.
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Datenschutzseminar für Betriebsbeauftragte
in Krankenhäusern
Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und die TüV-Akademie Rheinland
bieten jetzt gemeinsam Fortbildungsveranstaltungen an, die speziell das Datenschutzrecht
der Katholi-schen Kirche zum Gegenstand haben. Den Anfang macht das Seminar
„Datenschutz in katho-lischen Krankenhäusern, das an drei verschiedenen
Orten (Hannover, Köln, München und Stuttgart) angeboten wird. Es richtet
sich vor allem an die Betriebsbeauftragten in katholi-schen Krankenhäusern.
Die Veranstaltungen dauern jeweils zwei Tage und informieren so-wohl über
die auftretenden Rechtsfragen (1. Tag), wie auch die technisch-organisatorischen
Probleme (2. Tag). Hierfür stehen erfahrene Referenten zur Verfügung.
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Neue Arbeitshilfe zum „Datenschutz
der Katholischen Kirche“
In der vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz herausgegebenen Reihe
„Arbeitshilfen“ ist nun als Band 190 ein Textabdruck der neuen KDO
und der KDO-DVO erschienen. Die Broschüre enthält weiterhin ein Vorwort,
eine kurze Einführung und eine Liste der Fundstellen der Veröffentlichungen
in den einzelnen Bistümern.
Interessenten können die Schrift anfordern beim:
Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz
- Referat für Öffentlichkeitsarbeit –
Postfach 29 62
53019 Bonn
oder per Fax unter 0228 / 103-330
oder per Email unter gd@dbk.de
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Einzelexemplare können kostenlos bezogen werden. Bei Bestellung mehrerer
Exemplare bittet der Herausgeber um die Erstattung des Selbstkostenpreises,
zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten.
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Neues Schulgesetz in Kraft getreten
Im Hinblick auf die schulrechtlichen Änderungen im Land Niedersachsen haben
die Bischöfe von Hildesheim, Osnabrück und der Bischöfliche Offizial
von Vechta ein neues Schulgesetz erlassen.
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Fundraisingordnung des Bistums
Hildesheim in Kraft getreten
Als erste deutsche Diözese hat das Bistum Hildesheim eine Rechtsgrundlage
für die Durchführung von Fundraisingmaßnahmen geschaffen. Die
„Anordnung zum Schutz personenbezogener Daten bei der Durchführung
von Fundraisingmaßnahmen im Bistum Hildesheim – FundrO – hat
das Ziel, weitere Möglichkeiten der Finanzierung zu eröffnen und die
Betroffenen dabei vor unkontrolliertem „Wildwuchs“ zu schützen.
Hierzu wurde eine Meldepflicht für geplante Maßnahmen und eine zentrale
Koordinierungsstelle (Fundraisingbüro Goslar) geschaffen.
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Offizialat Vechta erlässt
Anordnung zum Sozialdatenschutz in der Jugendhilfe
Das Offizialat Vechta ist einer Empfehlung der Deutschen Bischofskonferenz gefolgt
und hat eine „Anordnung über den Sozialdatenschutz in der freien
Jugendhilfe in kirchlicher Trägerschaft“ erlassen. Damit gilt eine
Reihe von Vorschriften des Sozialgesetzbuchs nun auch für die betroffenen
kirchlichen Einrichtungen im Offizialatsbezirk.
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UIMC: Neuer Anbieter für Low-Budget-Seminare
Die Unternehmensberatung UIMC (Unternehmens- und Informations-Management Consul-tants)
hat dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) mitgeteilt, dass sie in
der Lage sei, eine umfangreiche Palette von Dienstleistungen im Datenschutz
anzubieten. Hierzu gehöre die Datenschutzberatung, die externe Bestellung
zu betrieblichen Datenschutzbeauftragten, die Durchführung anerkannter
Zertifizierungsverfahren sowie die Aus- und Fortbildung interner betrieblicher
Datenschutzbeauftragter. Zurzeit werden Seminare zum Datenschutz im Krankenhaus
und zur IT-Sicherheit angeboten. Die Preise liegen zwischen 145,00 und 295,00
EUR zzgl. MWSt pro Teilnehmer. Hierin sind die Verpflegung und Arbeitsmaterial,
nicht jedoch etwaige Übernachtungskosten inbegriffen.
Weitere Informationen unter http://www.uimc.de
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Telefonseelsorge im Internet
– Aber sicher!
Sichere Kommunikation im Internet? Bisher nur ein Traum! Die kirchliche Telefonseelsorge
im Internet hat es dank der Arbeiten von Herrn Wenzel geschafft, diesen Traum
Wirklichkeit werden zu lassen. Wollen sie ihren Surfern ebenfalls diese Sicherheit
bieten, dann können sie das Konzept der Telefonseelsorge übernehmen
und sogar im Rahmen eines Open-Source-Projekts an der Weiterentwicklung mitarbeiten.
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Gemeinsame Entschließung
der Datenschutzbeauftragten der katholischen Kirche und der EKD zur Einsichtnahme
der Kranken- und Pflegekassen in Patientenakten und Pflege-dokumentationen
Immer häufiger verlangen Kranken- und Pflegekassen Einsicht in Patientenunterlagen,
um Abrechnungen der Leistungserbringer überprüfen zu können.
Oftmals wird auch die Bezah-lung der Rechnung davon abhängig gemacht. Datenschützer
haben diese Praxis kritisiert. Durch die gemeinsame Entschließung wird
nun auch für kirchliche Krankenhäuser Klarheit geschaffen.
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Neue Website geht ans Netz
"Was lange währt, wird endlich gut.", sagt der Volksmund. Seit heute liegt
diese Website in optisch und inhaltlich völlig veränderter Form vor.
Die Neugestaltung wurde von der Bern-ward Mediengesellschaft in Hildesheim durchgeführt.
Für die Inhalte ist weiterhin der Diözesanbeauftragte für die
norddeutschen Bistümer verantwortlich. Es gibt viel Neues zu entdecken:
Schauen sie sich die neue KDO und KDO -DVO an. Die Seiten "Wir über uns"
und "Frequently Asked Questions" wurden komplett überarbeitet und der Themenbereich
neu gestaltet.
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Datenschutzbeauftragter der bayerischen
Diözesen veröffentlicht Merkblatt zum Sozialdatenschutz
Einige Diözesen haben bereits auf Empfehlung des Verbandes der
Diözesen Deutschlands (VDD) die "Anordnung über den Sozialdatenschutz
in der freien Jugendhilfe in kirchlicher Trägerschaft" erlassen. Welche
Folgen das hat und welche Vorschriften dabei zu beachten sind, wird in einem
Merkblatt erklärt, das der Diözesandatenschutzbeauftragte für
die bayeri-schen Diözesen, Herr Fischer, im Auftrag der Konferenz der Datenschutzbeauftragten
der katholischen Kirche Deutschlands erstellt hat.
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Das Virtuelle Datenschutzbüro
jetzt mit eigener Literatur und Urteilsdatenbank
Ein neues wichtiges Service-Angebot des Virtuellen Datenschutzbüros ist
jetzt ans Netz ge-gangen: Eine Literatur- und Urteilsdatenbank, in der vor allem
Aufsätze aus den bekannten Fachzeitschriften zum Datenschutz (DuD, RdV,
C&R, etc.) enthalten sind. Die Datenbank ist in das Schlagwortsystem einbezogen,
so dass eine schnelle Auffindbarkeit gewährleistet ist. Darüber hinaus
sind die Einträge auch über den Quicklink "Literatur" des jeweiligen
Schlag-wortes erreichbar.
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Neue
Anordnung über den kirchlichen Datenschutz in Kraft getreten
Die Anpassung der katholischen Kirche an die neuen Datenschutzstandards der
Europäischen Datenschutzrichtlinie und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes
ist perfekt. Auf Empfehlung der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz
haben die Nordbistümer die neue Anordnung über den kirchlichen Datenschutz
- KDO - am 1. Oktober (Berlin), am 1. November (Hamburg, Hildesheim und Osnabrück)
sowie am 1. Dezember (Offizialat Vechta) dieses Jahres in Kraft gesetzt. Gleichzeitig
ist auch eine neue Ausführungsverordnung, die KDO-DVO veröffentlicht
worden.
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