Ein Wort vorweg:
Die hier vorgestellten Muster sind selbstverständlich nicht verbindlich. Den Diözesandatenschutzbeauftragten erreichen aber immer wieder Anfragen, mit der Bitte, Beispiele für entsprechende Vereinbarungen zur Verfügung zu stellen. Es besteht häufig große Unsicherheit darüber, welche konkreten Punkte geregelt werden sollen oder gar müssen und welche Vereinbarungen letztlich als datenschutzgerecht angesehen werden können. Die nachfolgenden Muster sollen daher den Einstieg in die Materie erleichtern. Der Diözesandatenschutzbeauftragte hat hierzu auf die Erfahrungen aus seiner eigenen Arbeit, aber auch auf eine Fülle von Dokumenten, die von Kolleginnen und Kollegen der staatlichen Datenschutzaufsicht im Internet veröffentlicht worden sind, zurückgegriffen. Die hier veröffentlichten Muster entsprechen daher durchweg dem geltenden Datenschutzrecht. Sie können leicht, der jeweiligen Situation vor Ort angepasst werden.
Musterverträge:
Mustervertrag zur Auftragsdatenverarbeitung
Mustervertrag zur datenschutzgerechten Vernichtung von Schriftgut