Verfahrensverzeichnis nach § 3a Abs. 4 KDO
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Das Formular bitte ebenfalls vollständig ausfüllen, ausdrucken und vor Ort an geeigneter Stelle zur Einsichtnahme berechtigter Personen bereit halten. Ein Versand an den Diözesandatenschutzbeauftragten ist nicht erforderlich.